Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Monat und Kind. Die Zahlung erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Kindergeld
Informationen zu Anspruch, Höhe, Altersgrenzen, Nachweisen und wichtigen Mitteilungspflichten rund um das Kindergeld in Deutschland.
Alle Familien erhalten Kindergeld, unabhängig davon, wie viel sie verdienen.
Das Wichtigste in Kürze
Kindergeld wird grundsätzlich für Kinder bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch bei volljährigen Kindern bis zum 21. oder 25. Lebensjahr weiterbestehen.
Die Leistung muss beantragt werden. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Monat und Kind. Die Zahlung ist nicht vom Einkommen der Eltern abhängig.
Der Anspruch kann ab Geburt bestehen, die Auszahlung setzt jedoch einen Antrag bei der Familienkasse voraus. Für den Antrag werden regelmäßig die steuerlichen Identifikationsnummern benötigt.
Wer hat Anspruch?
Ein Anspruch kann insbesondere bestehen, wenn Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen, das Kind in Ihrem Haushalt lebt und der Wohnsitz in Deutschland oder einem berücksichtigten europäischen Staat liegt. Für volljährige Kinder gelten zusätzliche Bedingungen.
- Kinder unter 18 Jahren
- Volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium unter bestimmten Voraussetzungen
- Arbeitssuchende Kinder bis zum 21. Geburtstag unter bestimmten Voraussetzungen
- Besondere Regelungen bei Behinderung können über das 25. Lebensjahr hinaus greifen
Die wichtigsten Themen rund um das Kindergeld
Für minderjährige Kinder besteht der Anspruch grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Der Antrag kann nach der Geburt gestellt werden. Die Familienkasse prüft die Angaben und die erforderlichen Identifikationsdaten.
Bei volljährigen Kindern kann Kindergeld unter anderem bei Ausbildung, Studium, bestimmten Übergangszeiten oder nachgewiesener Ausbildungsplatzsuche bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt werden. Für arbeitssuchende Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zahlung bis zum 21. Geburtstag möglich sein.
Kindergeld wird grundsätzlich nur an eine berechtigte Person ausgezahlt. Bei getrennt lebenden Eltern ist regelmäßig entscheidend, in welchem Haushalt das Kind überwiegend lebt. Bei annähernd gleicher Betreuung kann eine Berechtigtenbestimmung erforderlich sein.
Bei minderjährigen Kindern werden regelmäßig die steuerlichen Identifikationsnummern benötigt. Bei volljährigen Kindern können zusätzlich Nachweise zu Schule, Studium, Berufsausbildung, Praktikum, Freiwilligendienst, Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche oder einer Behinderung erforderlich sein.
Änderungen, die den Kindergeldanspruch beeinflussen können, sollten der Familienkasse mitgeteilt werden. Dazu können etwa Änderungen von Anschrift oder Bankverbindung, Trennung, Umzug des Kindes sowie Änderungen bei Ausbildung, Studium oder Erwerbstätigkeit gehören.
Häufig gestellte Fragen zum Kindergeld
Eine rückwirkende Zahlung ist grundsätzlich bis zu sechs Monate möglich, wenn der Anspruch in diesem Zeitraum bereits bestand. Ein rechtzeitiger Antrag ist daher wichtig.
Die Auszahlung erfolgt monatlich. Der konkrete Termin richtet sich nach der Kindergeldnummer und den jeweils festgelegten Auszahlungsterminen der Familienkasse.
Ein Kindergeldanspruch kann auch beim Bezug von Grundsicherungsleistungen bestehen. Kindergeld kann dabei als Einkommen berücksichtigt werden.
In bestimmten Konstellationen kann ein volljähriges Kind eine sogenannte Abzweigung beantragen, etwa wenn es einen eigenen Haushalt führt und von den Eltern keinen ausreichenden Unterhalt erhält.
Mehr Informationen zum Kindergeld
Auszahlungstermine und individuelle Verfahrenshinweise können sich ändern. Für verbindliche Angaben ist die zuständige Familienkasse maßgeblich.
Leistung online beantragen
Der Antrag auf Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt. Halten Sie dafür insbesondere die erforderlichen Identifikationsdaten und bei volljährigen Kindern gegebenenfalls zusätzliche Nachweise bereit.
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